Grundlagen

Die EU-KI-Verordnung verständlich umsetzen

Die Verordnung (EU) 2024/1689 ordnet KI-Systeme nach Risiken und verteilt Pflichten auf Anbieter, Betreiber und weitere Akteure. Entscheidend ist nicht, ob ein Unternehmen sich als KI-Unternehmen versteht, sondern welche Systeme es entwickelt, anbietet oder einsetzt.

Worum es im AI Act geht

Die Verordnung verbindet verbotene Praktiken, besondere Vorgaben für Hochrisiko-Systeme, Transparenzpflichten und allgemeine organisatorische Anforderungen. Viele alltägliche Anwendungen bleiben zulässig, müssen aber erfasst, eingeordnet und je nach Einsatz dokumentiert werden.

Was Unternehmen zuerst tun sollten

  • Verwendete und angebotene KI-Systeme erfassen
  • Rolle je System bestimmen
  • Verbotene Praktiken und Hochrisiko-Fallgruppen prüfen
  • Transparenz- und Dokumentationspflichten getrennt bewerten
  • Verantwortliche, Nachweise und Wiederholungsprüfungen festlegen

Warum eine einmalige Checkliste nicht reicht

Einsatzzweck, Anbieter, Datenarten und Rechtslage können sich ändern. Ein belastbarer Prozess benötigt deshalb versionierte Assessments, Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Nachweise, Freigaben und regelmäßige Neubewertungen.

Häufige Fragen

Gilt die Verordnung auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die konkrete Pflichtendichte hängt von Rolle und Einsatz ab, nicht allein von der Unternehmensgröße.

Ist jedes KI-System hochriskant?

Nein. Hochrisiko setzt bestimmte Produktbezüge oder Anwendungsfälle voraus. Transparenzpflichten können unabhängig davon zusätzlich gelten.

Offizielle Quellen

Regelwerksstand 2026-07-27.1