Zeitplan

Fristen der EU-KI-Verordnung im Überblick

Die Verordnung gilt gestaffelt. Für Planung und Assessments sollten Fristen als versionierte, maschinenlesbare Daten gespeichert werden – nicht als unklare Texte wie „ab 2027“.

Zentrale Daten

  • 1. August 2024: Inkrafttreten
  • 2. Februar 2025: erste anwendbare Vorschriften
  • 2. August 2026: allgemeine Anwendbarkeit großer Teile
  • 2. Dezember 2027: hinterlegter Termin für Anhang-III-Hochrisikosysteme
  • 2. August 2028: hinterlegter Termin für bestimmte Anhang-I-Systeme

Rechtsstand dokumentieren

Ändern sich Übergangsfristen oder Leitlinien, muss erkennbar bleiben, welche Version bei einer früheren Einstufung verwendet wurde.

Häufige Fragen

Sind alle Vorschriften seit August 2026 vollständig anwendbar?

Nein. Die Verordnung enthält gestaffelte Termine und besondere Übergänge. Der konkrete Systemtyp ist entscheidend.

Offizielle Quellen

Regelwerksstand 2026-07-27.1