Zentrale Daten
- 1. August 2024: Inkrafttreten
- 2. Februar 2025: erste anwendbare Vorschriften
- 2. August 2026: allgemeine Anwendbarkeit großer Teile
- 2. Dezember 2027: hinterlegter Termin für Anhang-III-Hochrisikosysteme
- 2. August 2028: hinterlegter Termin für bestimmte Anhang-I-Systeme
Rechtsstand dokumentieren
Ändern sich Übergangsfristen oder Leitlinien, muss erkennbar bleiben, welche Version bei einer früheren Einstufung verwendet wurde.
Häufige Fragen
Sind alle Vorschriften seit August 2026 vollständig anwendbar?
Nein. Die Verordnung enthält gestaffelte Termine und besondere Übergänge. Der konkrete Systemtyp ist entscheidend.
Offizielle Quellen
- EU-Kommission – AI Omnibus – Änderungsrechtsakt zum AI Act, Rechtsstand 27.07.2026, geprüft 2026-08-06
Regelwerksstand 2026-07-27.1