Risikoklasse

Hochrisiko-KI erkennen und nachvollziehbar prüfen

Hochrisiko ergibt sich nicht aus einem allgemeinen Bauchgefühl. Entscheidend sind der Produktbezug, konkrete Anwendungsfelder und die tatsächliche Funktion des Systems.

Zwei Hauptwege

  • KI als Sicherheitskomponente oder reguliertes Produkt im Sinne von Anhang I
  • bestimmte Einsatzfelder aus Anhang III, etwa Bildung, Beschäftigung oder Zugang zu wesentlichen Leistungen

Ausnahme nicht vorschnell annehmen

Eine mögliche Filterausnahme nach Artikel 6 Absatz 3 muss konkret begründet werden. Profiling schließt sie aus; auch wesentlicher Einfluss auf Entscheidungen spricht gegen eine automatische Herabstufung.

Transparenz bleibt separat

Ein Hochrisiko-System kann zusätzlich Transparenzpflichten auslösen. Die Prüfpfade dürfen sich deshalb nicht gegenseitig ersetzen.

Häufige Fragen

Ist Recruiting-Software immer Hochrisiko?

Nicht jede HR-Software. Systeme für Auswahl, Bewertung oder Entscheidungen über Beschäftigte können jedoch in eine Anhang-III-Fallgruppe fallen und sollten genau geprüft werden.

Offizielle Quellen

Regelwerksstand 2026-07-27.1