Zwei Hauptwege
- KI als Sicherheitskomponente oder reguliertes Produkt im Sinne von Anhang I
- bestimmte Einsatzfelder aus Anhang III, etwa Bildung, Beschäftigung oder Zugang zu wesentlichen Leistungen
Ausnahme nicht vorschnell annehmen
Eine mögliche Filterausnahme nach Artikel 6 Absatz 3 muss konkret begründet werden. Profiling schließt sie aus; auch wesentlicher Einfluss auf Entscheidungen spricht gegen eine automatische Herabstufung.
Transparenz bleibt separat
Ein Hochrisiko-System kann zusätzlich Transparenzpflichten auslösen. Die Prüfpfade dürfen sich deshalb nicht gegenseitig ersetzen.
Häufige Fragen
Ist Recruiting-Software immer Hochrisiko?
Nicht jede HR-Software. Systeme für Auswahl, Bewertung oder Entscheidungen über Beschäftigte können jedoch in eine Anhang-III-Fallgruppe fallen und sollten genau geprüft werden.
Offizielle Quellen
- Artikel 6 – Hochrisiko-Klassifizierung – Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 6 sowie Anhang I und Anhang III, geprüft 2026-08-08
- Digital Omnibus on AI – amtlicher Änderungsrechtsakt – Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, geprüft 2026-08-08
Regelwerksstand 2026-08-08.2