Typische Auslöser
- direkte Interaktion mit natürlichen Personen
- Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung
- Deepfake-Bild-, Audio- oder Videoinhalte
- bestimmte synthetische oder manipulierte Inhalte
- Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
Anbieter und Betreiber trennen
Technische Kennzeichnungspflichten eines Anbieters sind nicht identisch mit sichtbaren Offenlegungspflichten eines Betreibers. Das Tool sollte daher nicht nur nach dem Inhalt, sondern auch nach der Rolle fragen.
Umsetzung dokumentieren
Ein belastbarer Nachweis hält fest, welcher Hinweis verwendet wurde, wo er erscheint, ob er maschinenlesbar ist und wer die Umsetzung geprüft hat.
Häufige Fragen
Muss jede mit ChatGPT erstellte E-Mail gekennzeichnet werden?
Eine solche pauschale Pflicht lässt sich aus Artikel 50 nicht ableiten. Entscheidend sind Funktion, Rolle, Inhalt und konkrete Nutzung.
Offizielle Quellen
- Artikel 50 – Transparenzpflichten – Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50, geprüft 2026-08-06
Regelwerksstand 2026-07-27.1