Artikel 50

Transparenzpflichten richtig nach Rolle und Kontext prüfen

Die pauschale Aussage, jeder KI-generierte Inhalt müsse gekennzeichnet werden, ist zu grob. Artikel 50 unterscheidet nach Systemfunktion, Rolle, betroffenen Personen und Veröffentlichungskontext.

Typische Auslöser

  • direkte Interaktion mit natürlichen Personen
  • Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung
  • Deepfake-Bild-, Audio- oder Videoinhalte
  • bestimmte synthetische oder manipulierte Inhalte
  • Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse

Anbieter und Betreiber trennen

Technische Kennzeichnungspflichten eines Anbieters sind nicht identisch mit sichtbaren Offenlegungspflichten eines Betreibers. Das Tool sollte daher nicht nur nach dem Inhalt, sondern auch nach der Rolle fragen.

Umsetzung dokumentieren

Ein belastbarer Nachweis hält fest, welcher Hinweis verwendet wurde, wo er erscheint, ob er maschinenlesbar ist und wer die Umsetzung geprüft hat.

Häufige Fragen

Muss jede mit ChatGPT erstellte E-Mail gekennzeichnet werden?

Eine solche pauschale Pflicht lässt sich aus Artikel 50 nicht ableiten. Entscheidend sind Funktion, Rolle, Inhalt und konkrete Nutzung.

Offizielle Quellen

Regelwerksstand 2026-07-27.1